Mit einer Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die geltenden und hier ersichtlichen AGB's der Firma Med24-7 Medical Service.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen   (AGB):

 

für die Durchführung des Sanitätsdienstes bei Ihrer Veranstaltung.

 

 

  • §1 Leistungsumfang
  •  
  • Die Betreuung der Veranstaltung durch den med 24-7 Medical Service, im Rahmen eines Sanitätsdienstes umfasst – soweit keine erweiterten Maßnahmen bestehen – die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, ggf. rettungsdienstliche Maßnahmen und allgemeine Betreuungsmaßnahmen verletzter oder erkrankter Personen inkl. dem nötigen Personal und Material.
  •  
  •  
  •  
  • § 2 Gefahrenanalyse, Angebot und Geschäftsgrundlage
  •  
  • Die Bemessung der einzusetzenden Kräfte erfolgt aufgrund einer Analyse des von der Veranstaltung zu erwartenden Gefahrenpotentialsund aufgrund von Vergleichswerten ähnlicher Veranstaltungen. Med 24-7 Medical Service wird Ihnen durch ein individuelles Angebot die Bemessung vorschlagen. Die Bemessung kann nur als Empfehlung gesehen werden und ist von der zuständigen Behörde (Stadt oder Feuerwehr) festzulegen bzw. zu genehmigen. Das erteilte Angebot muss vom Veranstalter schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) bestätigt werden. Durch diese Bestätigung des Veranstalters gilt der Auftrag zur Durchführung des Sanitätsdienstes als verbindlich erteilt. Die hierbei zu berücksichtigenden Gefährdungsfaktoren sind u.a. die zulässige und die erwartete Besucherzahl, bei Veranstaltungen im Freien die Fläche, die örtlichen Gegebenheiten und die Art der Veranstaltung, die Beteiligung prominenter Persönlichkeiten (VIPs) sowie polizeiliche und sonstige Erkenntnisse und Erfahrungswerte für diese oder ähnliche Veranstaltungen.
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  • § 3 Pflichten und Aufgaben
  •  
  • Med24-7 Medical Service verpflichtet sich, bei der Einsatzplanung und der Durchführung der sanitätsdienstlichen Betreuung der Veranstaltung die örtlich festgelegten und eingeübten Handlungskonzepte, Planungen und Organisationsstrukturen des regulären Rettungsdienstes zu beachten und sich mit den anderen bei der Veranstaltung möglicherweise beteiligten Behörden und Organisationen abzustimmen.
  •  
  •  
  •  
  • Je nach Art und Umfang der Veranstaltung sowie den Gegebenheiten der Örtlichkeit stellt Med24-7 Medical Service erforderliche Kommunikationswege für seine eigenen Einsatzkräfte auf geeignete Art sicher. 

  • Med24-7 Medical Service stellt eine Einsatzleitung zur Koordination des Sanitätsdienstes, die dem Veranstalter zugleich als Ansprechpartner dient, zur Verfügung.

  •  
  •  
  •  
  • Bei Sanitätsdiensten in geringem Umfang wird diese Aufgabe für den Sanitätsdienst durch das Einsatzpersonal wahrgenommen. Med24-7 Medical Service kann einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Zeit der Veranstaltung benennen.

  •  
  •  
  •  
  • Darüber hinaus ist Med24-7 Medical Service nicht verantwortlich für alle Belange, die außerhalb der Durchführung des Sanitätsdienstes selbst liegen, insbesondere nicht für die Einrichtung und Offenhaltung von Flucht- und Rettungswegen, die Zugangsregelung und -kontrolle, Maßnahmen gegen Brandgefahr, die Einholung erforderlicher Genehmigungen und die Einhaltung erteilter Auflagen und Vorgaben, sofern letztere nicht unmittelbar die Durchführung des Sanitätsdienstes betreffen und rechtzeitig – spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung – schriftlich bekannt gegeben wurden.

  •  
  •  
  •  
  • § 4 Pflichten und Aufgaben des Veranstalters
  •  
  • Der vom Veranstalter schriftlich erteilte Auftrag dient zur Sicherstellung einer umfassenden Einsatzplanung und zur Durchführung der Gefahrenanalyse nach § 2 und ist daher Grundlage für diese Einsatzvereinbarung. Der Veranstalter bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben. Mit dem ausgefüllten Onlineformular akzeptiert der Veranstalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Einsatzvereinbarung) von med 24-7 Medical Service in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung.

  •  
  •  
  •  
  • Darüber hinaus soll der Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung Angaben machen über die eigenen Sicherheitsstandards während der Veranstaltung, geplante Sperrzonen sowie einzurichtende Flucht- und Rettungswege und möglicherweise vorhandene Fernmelde- und Kommunikationseinrichtungen. Ein ständiger Ansprechpartner des Veranstalters ist zu benennen. Dieser hat für den Med24-7 Medical Service während der Veranstaltung unmittelbar erreichbar zu sein.

  •  
  •  
  •  
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, alle tatsächlichen oder zu erwartenden Änderungen – auch solche, die während des Ablaufs der Veranstaltung eintreten oder erkennbar werden – hinsichtlich der unter Nr.1 und Nr.2 genannten Punkte unverzüglich med 24-7 Medical Service vor Ort mitzuteilen. Bei wesentlichen Änderungen – auch aufgrund eigener Lageerkundungen gewonnener Erkenntnisse ist med 24-7 Medical Service berechtigt, hierauf mit dem zusätzlichen Einsatz oder einer Nachforderung von Personal, Ausrüstung und Rettungsmitteln zu reagieren und dem Veranstalter diese ggf. zusätzlich in Rechnung zu stellen.

  •  
  •  
  •  
  • § 5 Haftung
  •  
  • Med24-7 Medical Service haftet dem Veranstalter sowie Dritten gegenüber für Schäden, die durch die eingesetzten Kräfte des Sanitätsdienstes in Ausübung der in dieser Vereinbarung begründeten Aufgaben schuldhaft verursacht wurden.

  •  
  •  
  •  
  • Med 24-7 Medical Service wird jedoch von jeglicher Haftung für Schäden frei, die auf eine medizinische/sanitätsdienstliche Unterversorgung zurückzuführen sind, sofern diese darauf beruht, dass der Veranstalter med 24-7 Medical Service wissentlich oder unwissentlich falsche oder unvollständige Angaben nach § 4 dieser Vereinbarung gemacht, Informationen zurückgehalten, eingetretene oder zu erwartende Veränderungen nicht unverzüglich bekannt gegeben oder eine sonstige ihn treffende Verpflichtung gleich welcher Art vernachlässigt hat. In diesem Falle stellt der Veranstalter med 24-7 Medical Service auch hinsichtlich aller Ersatzansprüche Dritter frei.

  •  
  •  
  •  
  • § 6 Kosten, Vergütung und Stornierung
  •  
  • Die Kosten für den bezeichneten Sanitätsdienst gemäß des jeweiligen Angebotes stellt med 24-7 Medical Service dem Veranstalter in Rechnung. Die Zahlung hat fristgerecht innerhalb von 7 Tagen auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu erfolgen.

  •  
  •  
  •  
  • Wurde ein erteilter Auftrag nicht rechtzeitig oder gar nicht vom Veranstalter bei med 24-7 Medical Service in Schriftform (E-Mail, Fax, Brief) storniert, so behält sich med 24-7 Medical Service vor, die anfallenden Kosten für Einsatzbereitschaft, Einsatzvorbereitung und Einsatzplanung dem Veranstalter in Rechnung zu stellen. Soweit keine anderweitigen Abmachungen bestehen, berechnet med 24-7 Medical Service dies nach folgendem Muster:
  •  
  •  
  •  
  • Absage durch den Veranstalter ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn - Es werden Absagekosten in Höhe von bis zu 30 % des Gesamtauftragsvolumens berechnet.

  •  
  •  
  •  
  • Absage durch den Veranstalter ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn - Es werden Absagekosten in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtauftragsvolumens berechnet.

  •  
  •  
  •  
  • Sollte der Veranstalter es versäumen med 24-7 Medical Service eine Absage zu erteilen und med 24-7 Medical Service erscheint aufgrund einer fehlenden Stornierung des Veranstalters bei Veranstaltungsbeginn vor Ort, so wird das Gesamtauftragsvolumen zu 100 % in Rechnung gestellt und fällig. Hierbei werden die im Angebot festgelegten Summen zur Berechnung herangezogen.

  •  
  •  
  •  
  • Die Vergütung nach § 6 Nr.1 deckt alle Leistungen des Sanitätsdienstes ab, die sich aus dieser Vereinbarung gegenüber dem Veranstalter ergeben, sofern keine Änderungen in der Planung und Durchführung des Sanitätsdienstes nach § 4 Nr.3 dieser Vereinbarung erforderlich werden.

  •  
  •  
  •  
  • Die vereinbarte Vergütung bezieht sich allein auf die Präsenz der eingesetzten Kräfte des Sanitätsdienstes am Veranstaltungsort und ist nicht abhängig von der Anzahl der erfolgten Hilfeleistungen.

  •  
  •  
  •  
  • § 7 Sonstige Vereinbarungen und Änderungen
  •  
  • Die o.g. Regelungen geben die Vereinbarung über die Durchführung des Sanitätsdienstes vollständig wieder. Sonstige Vereinbarungen oder Nebenabredungen müssen schriftlich eingereicht und festgehalten werden, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

  •  
  •  
  •  
  • Haben sich die Verhältnisse, die für den Abschluss dieser Vereinbarung maßgeblich waren, seit deren Abschluss so wesentlich geändert, dass die geplante Veranstaltung einen gänzlich anderen Charakter erhalten hat oder das Festhalten an dieser Vereinbarung aus anderen Gründen nicht zumutbar ist, kann med 24-7 Medical Service von dieser Vereinbarung unter Befreiung von jeglicher Verpflichtung jederzeit zurücktreten. Er wird dem Veranstalter diese Entscheidung unverzüglich mitteilen.

  •  
  •  
  •  
  • Sollte die vereinbarte Vergütung den Betrag von 1.000 € übersteigen, ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten oder voraussichtlichen Gesamtvergütung zu leisten.

  •  
  •  
  •  
  • § 8 Salvatorische Klausel
  •  
  • Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und damit die Gültigkeit der gesamten Vereinbarung nicht berührt.

  •  
  •  
  •  
  • Die unwirksame Vereinbarung ist vielmehr in eine den gesetzlichen Anforderungen und den erkennbaren Interessen der Parteien entsprechende Vereinbarung zu ändern, so wie es dem Sinn und Zweck der Regelung entsprechen würde und von den Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart worden wäre.

  •  
  •  
  •  
  • Gleiches gilt für den Fall, dass es bei der Auslegung einer einzelnen oder mehrerer Vereinbarungen zwischen den Parteien zu unterschiedlichen Auffassungen kommt.

  •  
  •  
  •  
  • Gerichtsstand ist Lübeck Schleswig-Holstein

  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  • Stand: Seedorf, 05. September 2020
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •